Präambel

  1. Die Ehrenordnung gilt für die Verleihung von Ehrungen durch den Sportverein ASV Maxdorf 1946 e.V.

Mit nachstehend aufgeführten Ehrungen will der ASV Maxdorf Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft, besondere Verdienste und außergewöhnliche sportliche Leistungen würdigen.

  1. Paragrafen der Satzung können durch die Ehrenordnung nicht außer

Kraft gesetzt werden.

 

  • 1 Ehrungen

der ASV Maxdorf verleiht folgende Ehrungen:

  1. a) Ehrennadel in Silber
  2. b) Ehrennadel in Gold
  3. c) Ehrennadel in Gold mit Ährenkranz
  4. d) Ehrenmitgliedschaft
  5. e) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

 

Auf die Verleihung der Ehrungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

  • 2 Ehrungen und Voraussetzungen
  1. Die Ehrennadel in Silber wird verliehen:
  2. a) An Vereinsmitglieder, die als Aktive am Spielbetrieb in den Abteilungen teilgenommen haben. Über die Voraussetzungen der Ehrungen der Aktiven (absolvierte Spiele usw.) entscheidet der Abteilungsvorstand.
  3. b) An Mitglieder des Vorstandes, die auf eine mindestens zehnjährige Tätigkeit in der Vereinsführung zurückblicken können
  4. c) An Vereinsmitglieder, die sich auf andere Art in ganz besonderer um den Verein verdient gemacht haben.
  5. d) An Vereinsmitglieder, die 25 Jahre ununterbrochen dem Verein angehörten.

 

  1. Die Ehrennadel in Gold wird verliehen:
  2. a) An Vereinsmitglieder, die als Aktive am Spielbetrieb in den Abteilungen teil Genomen haben. Über die Voraussetzungen der Ehrungen der Aktiven (absolvierte Spiele usw.) entscheidet der Abteilungsvorstand.
  3. b) An Mitglieder der Vorstandschaft, die auf mindestens zwanzigjährige verdienstvolle Tätigkeit in der Vereinsführung zurückblicken können.
  4. c) An Vereinsmitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 25 Jahren ununterbrochen dem Verein angehörten.
  5. d) An Vereinsmitglieder, die 50 Jahre ununterbrochen dem Verein angehörten.

 

  • 3 Ehrenmitgliedschaft
  1. Die Ehrennadel in Gold mit Ährenkranz wird verliehen:
  2. a) Die Ehrenmitgliedschaft ist vor der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden die höchste Auszeichnung des Vereins. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag, durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung, als solche ernannt sind, da sie sich besondere Verdienste um den Verein oder um die Förderung des Sports ganz allgemein erworben haben.
  3. b) An Vereinsmitglieder, die 75 Jahre ununterbrochen dem Verein angehörten.

 

  • 4 Ehrenvorsitzender
  1. Mindestens 10 Jahre Vereinsvorsitzender.
  2. Der Verein kann nicht mehr als zwei lebende Ehrenvorsitzende haben.

 

  • 5 Antragsverfahren
  1. Vorschläge für die oben angeführten Ehrungen sind von den Abteilungsleitern in der vorletzten Vorstandsitzung vor der nächsten Jahreshauptversammlung oder des jährlichen Vereinsfestes an den Vorstand zu richten.
  2. Die Anträge sind schriftlich mit den entsprechenden Angaben für die vorgeschlagene Ehrung an den Vorstand zu stellen.
  3. Die Ehrungen für Vereinstreue sind nicht zu beantragen. Diese werden durch den Vereinsvorstand ermittelt.
  4. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand.

 

  • 6 Zuständigkeit
  1. Der Vorstand beschließt über die beantragten Ehrungen.
  2. Die Ehrenmitgliedschaft gemäß § 3 Ziffer 1. und der Ehrenvorsitzende werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

  • 7 Verleihung

Die Ehrungen erfolgen bei der Jahreshauptversammlung oder können auch bei Jubiläen oder sonstigen würdigen Anlässen durch ein Vorstandsmitglied erfolgen.

 

  • 8 Befreiung

Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind von der Vereinsbeitragszahlung freigestellt. Sie haben freien Zutritt zu allen Veranstaltungen.

 

  • 9 Sonstiges
  1. Die angegebenen Regeln können nur Orientierungsgrößen für eine Entscheidung über Ehrungen sein.
  2. Ausnahmsweise können auch Ehrungen im Sinne des § 2.1 an Nichtmitglieder erfolgen, die sich wesentlich um die Förderung und das Wohl des Vereins verdient gemacht haben.
  3. Für gleiche sportliche Leistungen und gleiche Verdienste sind Ehrennadeln nur einmal zu verleihen.
  4. Der Vorstand ist ermächtigt unter Berücksichtigung der finanziellen Lage den zu ehrenden Personen ein Geschenk zu überreichen.

 

  • 10 Besondere Anlässe

Zu persönlichen Feiern, zu runden Geburtstagen, Hochzeiten entscheiden die Abteilungen über Art bzw. Wert der Zuwendung.

 

Zu einer Beerdigung verabschiedet sich der Verein von dem verstorbenen

  1. ab 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Trauerkarte und Kranz
  2. ab 25 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Trauerkarte, Kranz und Grabrede
  3. Ehrenmitglied mit einer Trauerkarte, Kranz und Grabrede

Über Art bzw. Wert der Zuwendung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

Eine Grabrede ist nach oben genannten Grundsätzen nur zu halten, wenn der verstorbene in der VG Maxdorf beigesetzt wird. Bei Kranzniederlegungen und Grabreden werden selbstverständlich die Wünsche der Angehörigen berücksichtigt.

 

  • 11 Erlöschen und Entzug der Ehrung
  1. Eine verliehene Ehrung erlischt, wenn ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird.
  2. Ehrungen können durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes entzogen werden.

 

  • 12 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sie ersetzt alle entsprechenden Regelungen und Beschlüsse des Vereins, die bislang die Ehrungen seiner Mitglieder beinhalten.

 

 

 

Maxdorf, den 19.09.2022